Prävention

Prävention sexualisierte Gewalt

In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) messen wir dem Schutz vor sexualisierter Gewalt einen hohen Stellenwert bei.
Angesichts von Fällen sexualisierter Gewalt in der Gesellschaft und auch in der Evangelischen Kirche verpflichtet der kirchliche Auftrag alle in der Kirche Mitwirkenden zu einer Haltung der Achtsamkeit und der Wahrung persönlicher Grenzen.

Als Projekt der EJBO gilt für die Ökumenischen Jugenddienste das EJBO-Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (beschlossen am 20.03.2022). Die EJBO ist der Jugendverband – Die Evangelische Jugend Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz (EKBO).

Leitgedanken
Die Ökumenischen Jugenddienste möchten, dass sich alle Beteiligten (Teilnehmende, Teamende, frei Mitarbeitende, Camp-Partner*innen oder Kooperationspartner*innen), die sich im Rahmen des ÖJD einbringen oder an Aktivitäten des ÖJD teilnehmen, dies in einem Klima der Angstfreiheit und des Vertrauens tun.
Wir möchten, dass ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter*innen die Grenzen anderer akzeptieren und durch ihr Wirken zur Sensibilisierung beitragen.
Wir möchten, dass sich ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter*innen gegen sexualisierte Gewalt einsetzen.

Begriffsklärung und Definition sexualisierte Gewalt
Eine Verhaltensweise ist sexualisierte Gewalt, „wenn ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Sexualisierte Gewalt kann verbal, nonverbal, durch Aufforderung oder durch Tätlichkeiten geschehen“ (§2 Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, EKBO).

Wir unterscheiden drei Dimensionen sexualisierter Gewalt:
Grenzverletzungen
Sexuelle Übergriffe
Strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt

  1. Grenzverletzungen
    Sexuelle Grenzverletzungen treten gelegentlich auf, geschehen meist unabsichtlich und können als fachliche oder persönliche Verfehlung der ausführenden Person charakterisiert werden. Sie können auch Teil einer Täter*innen-Strategie sein.
    Beispiele: nicht gewollte Umarmungen, die unbedachte Verwendung von Kosenamen („Süßer“, „Schätzchen“), obszöne Blicke beim Vorübergehen, anzügliche Witze mit diskriminierenden oder sexistischen Inhalten oder das unerwünschte Betreten von Zimmern…
  2. Sexuelle Übergriffe
    Sexuelle Übergriffe geschehen nicht zufällig und unabsichtlich, sondern sind sexuell motiviert und werden gezielt ausgeübt. Die übergriffige Person missachtet bewusst Regeln und fachliche Standards im Umgang mit anderen Menschen. Sie nutzt die eigene Überlegenheit, oft qua ihres Amtes oder ihrer Funktion, um Widerstände des Opfers zu übergehen. Sexuelle Übergriffe können in einigen Fälle als strategisches Vorgehen zur Vorbereitung strafrechtlicher Formen sexualisierter Gewalt gedeutet werden.
    Beispiele: scheinbar unbeabsichtigte Berührungen werden wiederholt vollzogen, Äußerung gezielt sexistischer Bemerkungen, erotische Produkte werden ungefragt und ungewollt jemandem vorgezeigt…
  3. Strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt
    Strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt sind im Strafgesetzbuch (StGB) als Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung aufgeführt. Zu ihnen gehören Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Verbreitung pornografischer Schriften, Sexuelle Belästigung u.a.

Die beschriebenen Formen sind nicht immer klar voneinander abgrenzbar. Jede Situation sexualisierter Gewalt muss als Einzelfall betrachtet und sorgfältig von qualifizierten Ansprechpartner*innen geprüft, bewertet und eingeordnet werden.

Der Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex als zentrales Element der Präventionskultur in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zum Schutz (nicht nur) vor sexualisierter Gewalt wurde für die Präventionsarbeit der Ökumenischen Jugenddienste übernommen und als deutsche/englische A3 ÖJD Plakat-Version veröffentlicht. Mit dem Verhaltenskodex verpflichten sich alle ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeiter*innen des ÖJD, Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch ihr Verhalten zu schützen.

Ansprechperson

  • Während des Workcamps die Camp-Leitung
  • Während des Workcamps die ÖJD-Koordinatorin in der Geschäftsstelle des ÖJD workcamp@akd-ekbo.de / Mobil +49 151 210 630 26
  • Während der Seminare die jeweils benannte Ansprechperson aus dem Leitungsteam.
  • EKBO Ansprechpersonen bei Missbrauch, Missbrauchsverdacht und sexualisierter Gewalt:
    Chris Lange (unabhängige externe Beraterin)
    Marion Eckerland (Landeskirchliche Beauftragte für den Umgang mit sexualisierter Gewalt)
    Dr. Marie Anne Subklew-Jeutner (Vorsitzende der Anerkennungskommission zur individuellen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt)
    Ulrike Trautwein (Generalsuperintendentin Berlin und Ansprechpartnerin zur Aufklärung sexualisierter Gewalt und Missbrauch)
    Silke Hansen (Studienleitung Prävention sexualisierter Gewalt im Amt für kirchliche Dienste (AKD) der EKBO)
  • Für externe professionelle Beratungsstellen: siehe die Linkliste am Ende der Seite.

Intervention
Wie und durch wen wird gehandelt, wenn sexualisierte Gewalt geschehen ist oder vermutet wird?

  • Camp-Leitung und betroffene Person: Ein „Handlungsplan Mitteilung“ mit Dos und Don`ts hilft beim ersten Gespräch.
  • Die ÖJD-Koordinatorin wird sofort bzw. zeitnah informiert. Zu zweit werden die nächsten Schritte besprochen und geklärt, wann und durch wen die mitteilende Person eine erste Rückmeldung erhält.
  • Gibt es eine Schnittstelle zu einem Kirchenkreis wendet sich die ÖJD-Koordinatorin an die zuständige Schnittstellenperson, um die Weiterarbeit eng miteinander abzustimmen. Gibt es keine Schnittstelle auf Kirchenkreisebene wendet sich die ÖJD-Koordinatorin an die zuständige Schnittstellenperson auf landeskirchlicher Ebene (z.B. AKD)

Zusammengefasst 

  • Für ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende wurde ein Verhaltenskodex und eine Handlungsanleitungen entwickelt.
  • Alle ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeiter*innen setzen sich mit dem Verhaltenskodex auseinander und unterschreiben ihn. Seit 2018 arbeitet der ÖJD mit dem Verhaltenskodex.
  • Alle deutschen ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeiter*innen müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
  • Nicht-Deutsche Teamer*innen müssen eine Selbsterklärung unterschreiben.
  • Das Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ wird auf den ÖJD-Teamer*innen-Vorbereitungsseminaren seit geraumer Zeit (ca. 2011) behandelt, um die Teamer*innen zu sensibilisieren, zu empowern und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. (Früher unter dem Thema „Sexuelle Übergriffe, Sexuelle Belästigung/Gewalt“).  Seit 2023 gibt es eine 3-teilige Sensibilisierung (Hinschauen, Helfen, Handeln) zum Thema „Sexualisierte Gewalt“ in Anlehnung an eine Fortbildungsinitiative der evangelischen Landeskirchen und der Diakonie gegen sexualisierte Gewalt Hinschauen – Helfen – Handeln. Die Begriffe stehen für eine Haltung und Kultur der Achtsamkeit, die wir als ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter*innen des ÖJD lernen einzunehmen.
  • Zu Beginn eines Workcamps stellen die Teamer*innen den Teilnehmer*innen den Verhaltenskodex vor und intergieren ihn in die Camp-Regeln.
  • Klare Verfahrensregeln helfen, dass gemeldete Vorfälle sicher und vertraulich behandelt werden.
  • Es besteht ein enger Austausch mit der Studienleitung „Prävention sexualisierter Gewalt in der EKBO“
  • Der ÖJD achtet darauf, dass sich die ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeiter*innen regelmäßig zu dem Thema weiterbilden.
  • Das Thema wird in der Zusammenarbeit innerhalb des aej-Netzwerks mit anderen Trägern der internationalen Jugendarbeit bearbeitet und weiterentwickelt. (Literaturtipp zum  Bereich „Internationale Jugendarbeit“: Schulungsmappe „Sex. Sex! Sex?“ – 2. erweiterte Auflage

Hilfreiche Links zum Thema
National:

  • Hilfetelefon: rund um die Uhr erreichbares mehrsprachiges bundesweites Hilfetelefon und Chat
  • bff: Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland
  • UBSKM: zentrales Informationsportal für das Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland
  • Tauwetter: Anlaufstelle für Männer, die in ihrer Kindheit sexualisierte Gewalt erlebt haben